Filmeinreichung – Regularien
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Der Call for Entries für Edimotion 2026 startet am 15.04.2026 und ist bis zum 31.05.2026 geöffnet. Das Online-Einreichformular kann hier ausgefüllt werden. Bitte davor die Regularien lesen und eventuelle Fragen an info@edimotion.de schreiben.
SCHNITT PREIS SPIELFILM / SCHNITT PREIS DOKUMENTARFILM
Eingereicht werden dürfen Kinolangfilme. Bei der Arbeit muss es sich um einen abendfüllenden Film mit majoritär deutscher, österreichischer oder schweizerischer Produktionsbeteiligung handeln, der im Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.05.2026 einen regulären Kinostart (außerhalb von Festivals, Kinotouren und Filmreihen) in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hatte. In der Schweiz muss mindestens einer der drei regionalen Kinostarts (Deutschschweiz, Romandie, Tessin) in diesen Zeitraum fallen. Jeder Film darf nur einmal eingereicht werden.
Zur Einreichung gehören:
1. Ausgefülltes Einreichformular. Die Angaben zu den beteiligten Editor*innen müssen dem Vor- und Abspann entsprechen. Verweisen die Credits auf zwei oder mehr gleichwertig verantwortliche Editor*innen, werden diese paritätisch nominiert. Nachgeordnete Montage-Credits wie z.B. Rohschnitt, Additional Editing, usw. werden nicht mitnominiert.
2. Vita und Filmografie der Editor*innen
3. Sichtungs-Link als Online-Stream (inkl. gültigem Zugang bis zum 20. Oktober 2026). Wasserzeichen sind möglichst zu vermeiden oder sehr dezent zu halten. Deutsche Untertitel sind bei fremdsprachigen Passagen erforderlich. In Ausnahmefällen kann eine englische Untertitelung eingereicht werden, wenn für den Fall der Festivalteilnahme eine Fassung mit deutschen Untertiteln gewährleistet wird.
Bei Langfilmen fällt keine Einreichgebühr an.
FÖRDERPREIS SCHNITT
Eingereicht werden dürfen Kurzfilme von in Deutschland, Österreich und der Schweiz lebenden und arbeitenden Editor*innen, die eine Länge von 20 Minuten nicht überschreiten und deren Produktion nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Film muss zum Zeitpunkt der Einreichung fertiggestellt sein und es muss eine Vorführkopie als DCP oder Blu-ray verfügbar sein. Die beteiligten Editor*innen dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 35 Jahre sein, und nicht mehr als einen abendfüllenden Film (ab 70 min) geschnitten haben. Jeder Film darf nur einmal eingereicht werden. Editor*innen, die bereits mit dem Förderpreis ausgezeichnet wurden, sind nicht erneut einreichberechtigt.
Zur Einreichung gehören:
1. Ausgefülltes Einreichformular. Die Angaben zu den beteiligten Editor*innen müssen dem Vor- und Abspann entsprechen. Verweisen die Credits auf zwei oder mehr gleichwertig verantwortliche Editor*innen, werden diese paritätisch nominiert. Nachgeordnete Montage-Credits wie z.B. Rohschnitt, Additional Editing, usw. werden nicht mitnominiert.
2. Vita und Filmografie, aus der die bisherige Laufbahn als Editor*in hervorgeht (inkl. Angabe des Geburtsjahres und der Filmlängen)
3. Sichtungs-Link als Online-Stream (inkl. gültigem Zugang bis zum 20. Oktober 2026). Wasserzeichen sind möglichst zu vermeiden oder sehr dezent zu halten. Deutsche Untertitel sind bei fremdsprachigen Passagen erforderlich. In Ausnahmefällen kann eine englische Untertitelung eingereicht werden, wenn für den Fall der Festivalteilnahme eine Fassung mit deutschen Untertiteln gewährleistet wird.
Die Einreichung für den Förderpreis ist ab dem 15.04.2026 auch über FilmFreeway möglich. In diesem Fall müssen alle entsprechenden Angaben online ausgefüllt bzw. hochgeladen werden.
Die Einreichgebühr für den Förderpreis beträgt 8 € und muss bis zum 15.06.2026 auf folgendes Konto eingegangen sein:
Kontoinhaber: tricollage gUG // IBAN: DE18 3705 0198 1933 6204 01 // Überweisungsbetreff: Foerderpreis Schnitt *Filmtitel*
NOMINIERUNGSVERFAHREN
Die Veranstalter von Edimotion sichten alle eingereichten Beiträge der drei Kategorien und schlagen pro Kategorie ca. 15-20 Filme zur Vornominierung vor. Diese werden von eigens berufenen Vorjurys gesichtet, die für Spiel- und Dokumentarfilm aus je fünf erfahrenen Editor*innen sowie der jeweiligen Sektionsleitung bei Edimotion bestehen. Beide Vorjurys sichten zusammen die vornominierten Kurzfilme. Pro Kategorie wählen die Vorjurys fünf Beiträge aus. Nominierte Editor*innen werden von uns direkt nach der Vorjurysitzung informiert, die übrigen Einreichungen erhalten zeitnah (ca. Mitte August) eine Absage per Email. Während des Festivals werden die ausgewählten Filme dem Publikum sowie den Hauptjurys vorgeführt. Die drei Gewinner*innen werden auf der Preisverleihung am 19. Oktober 2026 gekürt. Alle nominierten Editor*innen werden für das Festival akkreditiert und zur Präsentation ihrer Filme und zur Preisverleihung nach Köln eingeladen.